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Wasserschaden – was tun? Die ersten Schritte in der richtigen Reihenfolge

Wasser läuft, die Decke tropft, der Boden ist nass: Jetzt kommt es auf die richtige Reihenfolge an. Diese Schritte begrenzen den Schaden und sichern Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.

Akuter Schaden? Rufen Sie uns an, wir nehmen den Schaden auf und vereinbaren direkt den Termin.

1. Wasser stoppen

Drehen Sie den Hauptabsperrhahn zu. Er sitzt meist im Keller oder Hausanschlussraum nahe dem Wasserzähler, in Wohnungen oft zusätzlich in Bad oder Küche. Bei einer Waschmaschine oder Spülmaschine reicht es, das Eckventil zu schließen.

2. Strom und Sicherheit

Ist Wasser in der Nähe von Steckdosen, Verteilern oder Elektrogeräten, schalten Sie die Sicherung für diesen Bereich ab. Betreten Sie überflutete Räume nicht, solange dort Strom anliegt.

3. Schaden begrenzen

Nehmen Sie stehendes Wasser mit Eimer, Lappen oder Nasssauger auf. Bringen Sie Möbel, Teppiche, Dokumente und Elektrogeräte in Sicherheit. Lüften hilft gegen Luftfeuchte, trocknet aber keine durchnässten Wände oder Böden.

4. Alles dokumentieren

Fotografieren Sie den Schaden, die vermutete Ursache, beschädigte Gegenstände und den Wasserzählerstand. Heben Sie beschädigte Teile auf, bis die Versicherung entschieden hat.

5. Versicherung informieren

Melden Sie den Schaden möglichst schnell. Für Schäden am Gebäude ist meist die Gebäudeversicherung zuständig, für Möbel und Hausrat die Hausratversicherung. In Mietwohnungen informieren Sie zusätzlich den Vermieter. Mehr im Ratgeber Wasserschaden: Wer zahlt?

6. Fachbetrieb rufen

Ein Fachbetrieb findet die Ursache (Leckortung), misst, wie weit das Wasser gezogen ist, und stellt bei Bedarf sofort Trocknungsgeräte auf. Als Versicherungsnehmer haben Sie eine Pflicht, den Schaden gering zu halten – schnelles Handeln hilft also auch bei der Regulierung.

Was Sie vermeiden sollten

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich handeln?

So schnell wie möglich. Je länger Baustoffe nass bleiben, desto größer werden Schaden und Schimmelrisiko.

Muss ich den Schaden der Versicherung melden, bevor ein Betrieb kommt?

Melden Sie ihn möglichst früh. Notwendige Sofortmaßnahmen, um den Schaden zu begrenzen, dürfen und sollen Sie trotzdem sofort einleiten.

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