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Wasserschaden & Versicherung: Wer zahlt was?
Bei einem Wasserschaden sind oft zwei oder drei Versicherungen beteiligt. Welche zahlt, hängt davon ab, was beschädigt ist, woher das Wasser kam und wer den Schaden verursacht hat. Hier der Überblick – die genauen Bedingungen stehen in Ihrem Vertrag.
Die Übersicht
| Was ist passiert? | Wer zahlt in der Regel? |
|---|---|
| Rohrbruch in der Wand, Wände und Estrich nass | Wohngebäudeversicherung (Leitungswasser) |
| Möbel, Teppich, Kleidung, Elektrogeräte beschädigt | Hausratversicherung |
| Wasser aus der Wohnung darüber, z. B. Waschmaschinenschlauch | Haftpflicht des Verursachers, oft regelt zuerst die eigene Versicherung |
| Starkregen, Hochwasser, Rückstau aus dem Kanal | Nur mit Elementarschadenversicherung |
| Grundwasser, aufsteigende Feuchte, undichter Keller | Meist nicht versichert |
| Leitung zwischen Straße und Wasserzähler | In der Regel der Wasserversorger |
Wohngebäudeversicherung: alles, was fest zum Haus gehört
Der Baustein Leitungswasser zahlt bei Schäden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus Leitungen, Heizung oder angeschlossenen Geräten austritt. Je nach Vertrag gehören dazu:
- Wände, Decken, Estrich, fest verlegte Böden und Fliesen
- die Suche nach dem Leck (Leckortung) und das Öffnen und Schließen von Wänden dafür
- die Trocknung und die Wiederherstellung
- die Reparatur des Rohrbruchs innerhalb des Gebäudes, oft auch Frostschäden an Leitungen
Abgeschlossen wird sie vom Eigentümer – in Mietshäusern also vom Vermieter. Bei Eigentumswohnungen meist von der Gemeinschaft über die Hausverwaltung.
Hausratversicherung: alles, was beim Umzug mitkommt
Möbel, Teppiche, Kleidung, Bücher, Elektrogeräte – also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden. Mieter und Eigentümer schließen sie jeweils selbst ab. Wichtig: Beschädigte Sachen fotografieren und erst nach Absprache entsorgen.
Haftpflicht: wenn ein anderer den Schaden verursacht hat
Läuft Wasser aus der Nachbarwohnung, etwa durch einen geplatzten Schlauch oder eine übergelaufene Badewanne, kann die private Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig sein. In der Praxis regelt oft zuerst die eigene Gebäude- oder Hausratversicherung und holt sich das Geld später zurück. Für Schäden an einer gemieteten Wohnung durch den Mieter selbst greift ebenfalls dessen Haftpflicht – je nach Vertrag.
Elementarschadenversicherung: Starkregen und Rückstau
Wasser von außen – Starkregen, Hochwasser, Rückstau aus dem Kanal – ist über die normale Gebäude- und Hausratversicherung meist nicht abgedeckt. Dafür braucht es den Zusatz Elementarschaden. Viele Versicherer verlangen außerdem eine funktionierende Rückstausicherung im Keller.
Ihre Pflichten im Schadenfall
- Unverzüglich melden – an die Versicherung bzw. den Vermieter.
- Schaden so klein wie möglich halten – Wasser absperren, aufnehmen, Sachen sichern, trocknen lassen. Sinnvolle Kosten dafür übernimmt in der Regel die Versicherung.
- Nichts voreilig entsorgen und keine großen Umbauten ohne Absprache beginnen.
- Dokumentieren – Fotos, Messprotokoll, Rechnungen.
Genau dafür erstellen trocknung.de Partner einen einheitlichen Schadensbericht mit Fotos, Messwerten und Angebot. Zum Vorgehen: Wasserschaden – was tun? und Wasserrohrbruch – was tun?
Hilfe in Ihrer Nähe
trocknung.de Partner sind unter anderem für Sie da in Bielefeld, Gütersloh, Paderborn, Herford, Detmold, Minden, Dortmund, Hannover, Münster und Osnabrück – alle Orte.
Häufige Fragen
Ich bin Mieter. Wen informiere ich?
Ihren Vermieter bzw. die Hausverwaltung – für das Gebäude ist deren Gebäudeversicherung zuständig. Für Ihre eigenen Sachen melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung.
Zahlt die Versicherung die Leckortung?
Bei einem versicherten Leitungswasserschaden übernimmt die Gebäudeversicherung die Suche nach dem Leck in vielen Verträgen mit, teils bis zu einer Höchstsumme. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.
Zahlt die Versicherung auch bei einem Rohrbruch durch Frost?
Frostschäden an Leitungen sind in der Wohngebäudeversicherung häufig mitversichert. Voraussetzung ist meist, dass unbeheizte Gebäude oder Räume ausreichend beheizt oder die Leitungen abgesperrt und entleert wurden.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Das hängt vom Vertrag ab. Viele Verträge haben eine vereinbarte Selbstbeteiligung je Schaden.
Weitere Ratgeber
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Umstände im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.
Schaden melden
Bei einem akuten Schaden hilft ein Anruf am schnellsten. Wenn Sie lieber schreiben, nutzen Sie dieses Formular – wir melden uns zurück.
